(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil VI R 45/13 - Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung)
(Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim Familienleistungsausgleich)
Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer
Es ist nicht zu beanstanden, dass eine Bestandsrentnerin für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Adoptivkind einen Kindererziehungszuschlag nach den durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz (juris: RVLVG) ...
1. Ein Verwaltungsakt wird jedenfalls im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht kraft Gesetzes Gegenstand eines anhängigen Vorverfahrens gegen einen Verwaltungsakt, der einen anderen Zeit ...
Progressionsvorbehalt und Familienleistungsausgleich bei Bezug von abkommensrechtlich steuerbefreiten Auslandseinkünften
Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber