BVerfG, Urteil vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Fundstelle
openJur 2010, 3182
  • Rkr:

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Auslieferung eines Deutschen nach Belgien - Erfordernis einer Einzelfallabwägung bei teilweise im Inland begangener Straftat - hier: Anstiftung im Inland zu im Ausland begangenem Mord - Folgenabwägung


Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


Stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen an Polen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls - Fehlen einer detaillierten, einzelfallbezogenen Abwägung trotz potentiellen Inlandsbezugs der Tat


Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 2 S 2, 92 BVerfGG) bei der Geltendmachung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) bzgl der gerichtlichen Überprüfung einer Rechtsverordnung - hier: Berliner Kappungsgrenzenverordnung


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen nach Belgien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls - Erfordernis einer Einzelfallabwägung bei teilweise im Inland begangener Straftat - hier: mutmaßliche Anstiftung im Inland zu im Ausland begangenem Mord


Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen die Auslieferung des Beschwerdeführers an die Türkei gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) sowie wegen mangelnder Darlegung der Rechtswegerschöpfung


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren - Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen in Ungarn


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