1. Der einzelne Staatsbürger hat grundsätzlich keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein Handeln des Gesetzgebers. 2. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbe ...
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1. Weder durch das nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung noch durch Art. 6 Abs. 5 GG ist für die Frage, ob ein nichteheliches ...