BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
Fundstelle
openJur 2010, 3169
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1.Die gegen eine Rechtsnorm gerichtete Grundrechtsklage eines selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffenen Grundrechtsträgers genügt nur dann dem Grundsatz der Subsidiarität, wenn der Kläger nicht ...


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Sozialrecht Öffentliches Recht
LSG der Länder Berlin und Brandenburg

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