Zu dem Recht auf Staatsfreiheit und Chancengleichheit, das aus dem den Parteien zukommenden verfassungsrechtlichen Status fließt, gehört auch das Recht der Parteien, in den durch Art. 21 GG selbst sow ...
1. a) Der verfassungsrechtliche Status eines Abgeordneten ist auch berührt, wenn die Legitimität seines Mandats im Rahmen einer Kollegialenquete in Abrede gestellt wird. Er gestattet nur in Ausnahmefä ...