Staatliche Förderung der Tätigkeit parteinaher Stiftungen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grundlage - Haushaltsgesetz insofern nicht ausreichend - Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Art 21 Abs 1 S 1 GG - hier: teils erfolgreiche Organklage durch Entscheidung über Stiftungsförderung für das Jahr 2019 unter Nichtberücksichtigung der Desiderius-Erasm
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung gem Art 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (juris: PartGuaÄndG 2018) mit Art 21 Abs 1 S 1 GG unvereinbar und nichtig
1. Möglicher Angriffsgegenstand in einem Organstreitverfahren ist nicht der bestehende Rechtszustand, sondern nur das Handeln des Gesetzgebers in Form des Erlasses eines Gesetzes oder eines legislativ ...
Verfassungsrecht
Parteienrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch eines Kreisverbands der NPD auf Eröffnung eines Girokontos