BVerfG, Beschluss vom 02.06.2003 - 2 BvR 1775/02
Fundstelle
openJur 2012, 133352
  • Rkr:

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV kommt bei einer Berufung auf Glaubens- und Gewissensgründe nicht in Betracht.


Übertragung des Rechtsstreits an einen bestimmten Einzelrichter; Berufungsfähigkeit der Rüge der Verletzung von Verfahrensrecht infolge fehlerhafter Ablehnung von Befangenheitsanträgen; Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung


Übertragung des Rechtsstreits an einen bestimmten Einzelrichter; Berufungsfähigkeit der Rüge der Verletzung von Verfahrensrecht infolge fehlerhafter Ablehnung von Befangenheitsanträgen; Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung


Rundfunkbeitrag; Glaubens- und Gewissensfreiheit; (kein) Anspruch auf Befreiung


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