Eingeschränkte Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG durch Interpolation mit § 3 Nr. 2 GrEStG
Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG im Rahmen des § 5 Abs. 3 GrEStG
(Grunderwerbsteuerfreiheit der unentgeltlichen Überlassung eines eingebrachten (Teil-) Mitunternehmeranteils an einer KG nach § 5 Abs. 2 EStG: Auslegung des § 5 Abs. 3 GrEStG, Schenkung des Teilkommanditanteils an die Ehefrau und an den Sohn, (Weiter-)Schenkung eines Teilkommanditanteils an den S