1. Die nachträgliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortges ...
§ 489 Abs. 4 S. 2 BGB erfasst unmittelbar auch kommunale Zweckverbände
Fälligkeit der vom Besteller zu entrichtenden Vergütung bei einem Bauträgervertrag