BGH, Urteil vom 08.11.2012 - VII ZR 191/12
Fundstelle
openJur 2012, 131652
  • Rkr:

1. Die nachträgliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortges ...


§ 489 Abs. 4 S. 2 BGB erfasst unmittelbar auch kommunale Zweckverbände


Brandenburgisches OLG

Fälligkeit der vom Besteller zu entrichtenden Vergütung bei einem Bauträgervertrag