VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.08.2005 - 6 K 1458/05
Fundstelle
openJur 2013, 13972
  • Rkr:

Widerruf einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Einreise zur Erlangung von Asylbewerberleistungen


Begehrt der Ausländer die erstmalige oder erneute Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, ist einstweiliger Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu erlangen.§ 10 Satz 1 BeschVerfV setzt einen mindestens einjährigen ununterbrochenen erlaubten oder geduldeten Aufenthalt voraus.Isolierter


Erteilung einer Arbeitserlaubnis - zu vertretendes Abschiebungshindernis; Verpflichtungsklage wegen Beschäftigungserlaubnis