1. Nach § 56f Abs. 1 S. 2 StGB in Verbindung mit S. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 kann die Strafaussetzung zur Bewährung auch widerrufen werden ...
a. Der Widerruf der Strafaussetzung kann seit Inkrafttreten des 2. JuMoG am 31.12.2006 nicht nur auf eine in der Bewährungszeit begangene, sondern auch auf eine Straftat gestützt werden, die der Betro ...