BGH, Urteil vom 12.10.2012 - V ZR 222/11
Fundstelle
openJur 2012, 131383
  • Rkr:

Geschäftsraummiete: Ausgleichsanspruch des Mieters bei abweichend von den Vorstellungen bei Vertragsschluss errichtetem Bürogebäude auf dem vermieteten Grundstück


Kartellsache: Ausschluss der Nutzung von Wegeparzellen zum Zweck der Erschließung von Windkraftanlagen der Konkurrenz; Auslegung eines mit einem Windkraftanlagenbetreiber geschlossenen Grundstücksnutzungsvertrags


Verjährung von Zinsforderungen wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Zuwendungen für Städtebaumaßnahmen


Schleswig-Holsteinisches VG

Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrages bei offenem Dissens – Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung – Sicherheitszuschlag bei Vertragserfüllungsbürgschaft