Saarländisches OLG, Urteil vom 13.12.2006 - 5 U 137/06 - 28
Fundstelle
openJur 2010, 1913
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Der Versicherer muss beweisen, dass der Versicherungsnehmer seiner Nachmeldeobliegenheit nicht genügt hat. Auch insoweit gilt die "Auge- und Ohr-Rechtsprechung".

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 2.2.2006, 12 O 465/04, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 150.000 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 7.8.2004 sowie die hälftigen gemäß RVG VV 2503 nicht anrechenbaren außergerichtlichen Anwaltskosten gemäß RVG VV 2500 in Höhe von 1.206,64 EUR zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

IV. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 150.000 EUR festgesetzt.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

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