1. Im Hinblick auf die erheblichen Rechtsfolgen, die mit einer Zustimmung des Grundstückseigentümers zur straßenrechtlichen Widmung einer Grundstücksfläche einhergehen, sind an deren Nachweis strenge ...
Feststellung eines öffentlichen Weges kraft unvordenklicher Verjährung
Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen Gemeindestraßen
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges
Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob ein Weg ein öffentlicher Weg ist.
Unvordenkliche Verjährung; Baden
Unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht