Unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht
Unvordenkliche Verjährung; Baden
Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob ein Weg ein öffentlicher Weg ist.
Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen Gemeindestraßen
Feststellung eines öffentlichen Weges kraft unvordenklicher Verjährung
1. Im Hinblick auf die erheblichen Rechtsfolgen, die mit einer Zustimmung des Grundstückseigentümers zur straßenrechtlichen Widmung einer Grundstücksfläche einhergehen, sind an deren Nachweis strenge ...