BVerfG, Beschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08, 1 BvR 6/09, 1 BvR 2538/08
Fundstelle
openJur 2010, 923
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 10 U 277/07

1. Aus Art. 104 Abs. 2 GG folgt für den Staat die Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene ...


1. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätz ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs. 2, 6 Abs. 1 GG; §§ 22 Satz 1, 23 Abs. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG
OLG Hamburg
vom 22.06.1999 - 7 U 19/99

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt den Einzelnen auch gegenüber der fälschlichen Zuschreibung von Mitgliedschaften in Vereinigungen oder ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

Das Recht auf nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung im Fernsehen nach §3a des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln und des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist mit dem Grun ...


BVerfG
vom 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92
BVerfG
vom 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92
Bayerisches LSG
vom 08.08.1990 - L 2 U 10/90
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