BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Fundstelle
openJur 2012, 130649
  • Rkr:
LSG der Länder Berlin und Brandenburg

Schonfristzahlung, ordentliche Kündigung


1. Ein Anordnungsgrund bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Anerkennung weiterer Bedarfe für Unterkunft und Heizung besteht dann, wenn innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraums ein Mietrückstand ...