Antragsbefugnis bei auf Teilmaßnahmen beschränkter Vollzugsanordnung
1. Die Veröffentlichung der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes stellt keinen Verwaltungsakt dar. 2. Die Bestimmungen des Bevölkerungsstatistikgesetzes und des Bundesstatistikgesetzes vermitteln e ...
Bestimmtheit; erlassende Behörde; unterbliebene Anhörung; Heilung; Austausch von Schriftsätzen; Hausrecht; weitere Interessenabwägung; abweichende Sachverhaltsdarstellung; Folgenbetrachtung