Wechsel der örtlichen Zuständigkeit im laufenden Verwaltungsverfahren.Unvollständige Zustimmung der zuständig gewordenen Behörde zur Fortführung des Verfahrens.Kein Anspruch auf Aufenthaltstitel bei tatbestandlichem Vorliegen von Ausweisungsgründen (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG).Kein Absehen vo
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG - Rechtskraftprinzip/Tattagprinzip