1. a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme. b) "Gefahr im Verzug" mus ...
Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei unberechtigter Inanspruchnahme der Eilanordnungskompetenz