BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05
Fundstelle
openJur 2010, 765
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 14 K 6187/04

1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht

Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des festen Rechnungszinsfußes von 6 % gem § 6a Abs 3 S 3 EStG (Pensionsrückstellungen) - unzureichende Begründung des Vorlagebeschlusses


Nichtannahmebeschluss: Echte Rückwirkung der Regelung des § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG 2010 (F: 08.12.2010) zur Einkommensbesteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) gerechtfertigt - kein schutzwürdiges Vertrauen vor BFH-Urteil vom 15.06.2010 (VIII R 33/07)


1. Wird erst durch neue Umstände nach Mitteilung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung (§ 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG) erkennbar, dass sich bei einer wie angekündigt zu treffenden Auswahlentscheidung ei ...


(Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der Veräußerungsgewinnbesteuerung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG mit Wirkung vom 01.01.2009)


Privilegierung bestimmter Wohnungsbauunternehmen durch Ausnahmeregelung des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - keine bloße Willkürkontrolle, da die Vorschrift objektiv berufsregelnde Tendenz hat - keine zulässige Typisierung - Frist für Neuregelung bis 31.12.2023


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