VG Berlin, Beschluss vom 15.04.2011 - 23 L 79.11
Fundstelle
openJur 2012, 133127
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Bei Zweifeln über die Staatsangehörigkeit ist es nicht Aufgabe der Auslandsvertretung der Bundesrepublik, Feststellungen zur Staatsangehörigkeit im Rahmen eines Passverfahrens nach eigenen Bewertungen ...


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