AG Aachen, Urteil vom 01.04.2010 - 112 C 182/09
Fundstelle
openJur 2010, 756
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Rechtschutzversicherung - Ansprüche gegen Rechtsanwalt auf Rückzahlung angeblich zuviel gezahlten Honorars setzt voraus, dass der Rechtsanwalt von seinem ehemaligen Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden wird.