BGH, Urteil vom 11.09.2012 - VI ZR 296/11
Fundstelle
openJur 2012, 129109
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1. Übernimmt ein Straßenreinigungsunternehmen nach der Beseitigung der Verunreinigung die Einziehung des von dem jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der R ...