BFH, Urteil vom 22.09.2011 - IV R 8/09
Fundstelle
openJur 2013, 18083
  • Rkr:

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags


Keine Korrekturmöglichkeit für Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer, wenn Gewerbesteuerfestsetzung unterbleibt


(Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der Begrenzung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG)


Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei unterjährigem partiellem Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft


(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.04.2021 IV R 25/18 - Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG i.V.m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 StGB)


VGH Baden-Württemberg

Die atypisch stille Gesellschaft ist den anderen Personenmehrheiten im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG zuzuordnen. Sie ist selbständiges Subjekt der Gewinnermittlung, Gewinnerzielung und Einkünftequalifikat ...


(Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 2Satz 5 EStG)


Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem minderjährigen Familienangehörigen - Notwendige Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren betreffend die Gewinnfeststellung bei atypisch stiller Gesellschaft


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