Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender Krankheit (hier: 14 Monate); Einzelfallentscheidung zu § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Einzelfallentscheidung zu der Frage des böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs