VG Köln, Beschluss vom 19.10.2009 - 7 K 285/09
Fundstelle
openJur 2012, 127658
  • Rkr:
Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Gründe

Die Klägerin hat am 16.10.09 die Klage zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist das Verfahren einzustellen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.

Der festgesetzte Streitwert entspricht dem gesetzlichen Auffangstreitwert im Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 52 Abs. 2 GKG).

Zitate0
Referenzen0
Schlagworte