Das Recht nach Art. 28 II HCVO, Lebensmittel unter einer Marke, die an sich als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe aufzufassen ist (im Streitfall: "Praebiotik + Probiotik"), bis zum 19.1.2022 weit ...
Die Bezeichnung Praebiotik + Probiotik für Babynahrung stellt als bloße Beschaffenheits- bzw. Inhaltsstoffangabe keine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der EGV 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) ...