BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZB 26/12
Fundstelle
openJur 2012, 123905
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Der Antrag einer Vertrauensperson auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft ist unzulässig, wenn die Antragstellung nicht dem Willen des Betroffenen entspricht.


Prozess- und Verfahrensrecht Asyl- und Aufenthaltsrecht
§§ 418 Abs. 3 Nr. 2, 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG