1. Kosten einer Wochenkarte können im Rahmen der Fahrtkostenerstattung für das Erscheinen bei einem Gerichtstermin weder voll noch anteilig erstattet werde.2. Eine Erstattung fiktiver Kosten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sieht das JVEG nicht vor.3. Auch Beteiligte am sozialgericht