VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 12.06.2012 - RO 5 K 11.902
Fundstelle
openJur 2012, 123134
  • Rkr:
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Werbung für Glücksspiele im Fernsehen; Glücksspielangebot über das Internet; Bezahlmodus über Telefonmehrwertdienstleister; Untersagungsverfügung; Glücksspielbegriff; Auslegung des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV; 50-Cent-Gewinnspiele in Rundfunk und vergleichbaren Telemedien; Internetverbot; Beka


Normenkontrollverfahren; einfache Beiladung; Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten; rechtliches Interesse der einzelnen Anstalten am Verfahrensausgang; einheitlicher Geltungsbeginn der übereinstimmenden Satzungen; Beiladungszwecke


Untersagung der Veranstaltung oder Vermittlung öffentlichen Glücksspiels über das Internet in Bayern; 50-Cent-Gewinnspiele sind nicht aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages zulässig


1. Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV gehört zu den „Allgemeinen Vorschriften“ im Glücksspielstaatsvertrag, die unabhängig von der Wirksamkeit bzw. Anwendbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols (weiter) Geltung beanspruchen.2. Eine Inkohärenz im unionsrechtlichen Sinn lässt sich


BVerwG
vom 24.11.2011 - 8 C 5.10

Vertrieb von Sportwetten über Internet unzulässig


Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit


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