$ITEM_ABSTRACT$
Werbung für Glücksspiele im Fernsehen; Glücksspielangebot über das Internet; Bezahlmodus über Telefonmehrwertdienstleister; Untersagungsverfügung; Glücksspielbegriff; Auslegung des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV; 50-Cent-Gewinnspiele in Rundfunk und vergleichbaren Telemedien; Internetverbot; Beka
Normenkontrollverfahren; einfache Beiladung; Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten; rechtliches Interesse der einzelnen Anstalten am Verfahrensausgang; einheitlicher Geltungsbeginn der übereinstimmenden Satzungen; Beiladungszwecke
Untersagung der Veranstaltung oder Vermittlung öffentlichen Glücksspiels über das Internet in Bayern; 50-Cent-Gewinnspiele sind nicht aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages zulässig
1. Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV gehört zu den „Allgemeinen Vorschriften“ im Glücksspielstaatsvertrag, die unabhängig von der Wirksamkeit bzw. Anwendbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols (weiter) Geltung beanspruchen.2. Eine Inkohärenz im unionsrechtlichen Sinn lässt sich
Vertrieb von Sportwetten über Internet unzulässig
Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit