Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit;Kein Sonderfall im Sinn der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung allein wegen Nichtteilnahme des Alkoholabhängigen als Fahrzeugführer am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand (Abgrenzung zu BayVGH vom 24.8.2010 Az. 11 CS 1