Fortsetzungsfeststellungsklage; Glücksspielrecht; Staatsmonopol
Fehlt die erforderliche Erlaubnis der für Bayern zuständigen Behörde für den privaten (ausländischen) Sportwettenveranstalter, kommt die Erteilung einer Erlaubnis für den (inländischen) Vermittler grundsätzlich nicht in Betracht.Erfordernis einer Vermittlungs- und einer Veranstaltererlaubnis
Staatliches Sportwettenmonopol - Fortgeltung des Erlaubnisvorbehalts (Transparenz) und des Internetverbots (Kohärenz)