Einstweilige Anordnung; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisklassen C1, C1E und CE (79); Erfordernis einer vorherigen praktischen Fahrprüfung; Tatsachen für Fehlen der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; Zeitdauer des Fahrerlaubnisentzugs (mehr als 7 Jahre); Zeitdauer der fehle
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Erreichen von 18 Punkten;Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gegen eine solche Entscheidung;Maßgeblichkeit des Tattagsprinzips auch im Rahmen des § 4 Abs. 4 Satz 2 StVG