Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.01.2011 - 13a ZB 10.30444
Fundstelle
openJur 2012, 112984
  • Rkr:

Iraker sind bei einer Rückkehr nach Mosul nach derzeitiger Sicherheitslage im allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt.Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahr in Mosul; Sperrwirkung bei Erlasslage


BVerwG
vom 21.04.2009 - 10 C 11.08

Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche Wahrscheinlichkeit; erniedrigende Behandlung; Folter; unmenschliche Behandlung; subsidiärer Schutz; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; widerlegbare Vermutung; beschränkte Zulassung der Revision.;


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