VG Regensburg, Urteil vom 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960
Fundstelle
openJur 2012, 105257
  • Rkr:
Bayerischer VGH
vom 31.07.1997 - 4 B 96.1291
BGH
vom 28.01.1994 - VI ZR 286/93
Bayerischer VGH
vom 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
Bayerischer VGH
vom 24.05.2006 - 4 CE 06.1217

Rechtsweg: Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen einer Fraktion


VG Regensburg
vom 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989

Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu messen. Dieses verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar


Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der Nachrichtenagentur; Unterlassungsanspruch bei unrichtiger Tatsachenbehauptung; objektiv mehrdeutige Aussage; verdeckte Äußerung; Verletzung des Persönlichkeitsrechts


Beschwerde; Rechtsweg; Unterlassen ehrverletzender Äußerungen; Bürgermeister


Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen „Bürgerinformationsbrief“