a) Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Äußerungen in einer Studie, die von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ...
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen verdeckter Äußerungen
Amtsträger sind in der Vorwahlzeit gehalten, amtliche Stellungnahmen, die geeignet sind, den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Wähler zu beeinflussen, in Form und Inhalt auf das für die Aufgabe ...
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von Äußerungen; Wiederholungsgefahr
Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu messen. Dieses verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar
Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu messen. Dieses verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe steht, Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar