Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand des Erfüllungsorts für negative Feststellungsklage des Darlehensnehmersund bei Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages
1. Bei einem verbundenen, der Finanzierung des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs dienenden Verbraucher-Darlehensvertrag ist das Gericht, in dessen Bezirk der Darlehensnehmer seinen Wohnsitz hat, gemäß § 2 ...
Anwendbarkeit des § 29 Abs. 1 ZPO bei gem. § 358 Abs. 3 BGB verbundenen Verträgen
Anwendbarkeit des § 29 Abs. 1 ZPO bei negativer Feststellungsklage