OLG München, Beschluss vom 18.08.2009 - 31 AR 355/09
Fundstelle
openJur 2012, 102656
  • Rkr:

Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand des Erfüllungsorts für negative Feststellungsklage des Darlehensnehmersund bei Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages


1. Bei einem verbundenen, der Finanzierung des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs dienenden Verbraucher-Darlehensvertrag ist das Gericht, in dessen Bezirk der Darlehensnehmer seinen Wohnsitz hat, gemäß § 2 ...


Anwendbarkeit des § 29 Abs. 1 ZPO bei gem. § 358 Abs. 3 BGB verbundenen Verträgen


Anwendbarkeit des § 29 Abs. 1 ZPO bei negativer Feststellungsklage