LG München I, Urteil vom 25.03.2009 - 14 S 18532/08
Fundstelle
openJur 2012, 99466
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Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume aus wichtigem Grund ist grundsätzlich auch schon vor Übergabe der Mietsache möglich.


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