VG Augsburg, Urteil vom 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Fundstelle
openJur 2012, 99276
  • Rkr:

Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung durch Übertragung von Vermögen auf die Eltern früher als sechs Monate vor der Antragstellung (bejaht);Finaler Charakter der Verfügung (bejaht);Darlehensvertrag mit den Eltern (verneint).


Der Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist eindeutig und nicht auslegungsfähig, die systematische Stellung der Vorschrift bekräftigt den Wortlaut und die amtliche Begründung enthält keinerlei Hinweis auf die Rechtsauffassung des Beklagten.Das Bestimmth


Rundfunkgebühren;Neuartiges Rundfunkempfangsgerät;Gebührenbefreiung für einen internetfähigen Rechner, den ein Rundfunkteilnehmer für eine selbständige freiberufliche Tätigkeit (mit)nutzt, wenn er in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Wohnhauses andere Rundfunkempfangsgerät


Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht ausschließlich privaten Bereich


Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte;Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht ausschließlich privaten Bereich;Keine Zweitgerätefreiheit, wenn nur private Rundfunkempfanggeräte angemeldet sind


Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte


Rundfunkgebührenfreiheit für Rechner mit Internetzugang


keine Rundfunkgebührenpflicht einer GbR für internetfähigen PC bei Anmeldung eines auf dem selben Grundstück vorgehaltenen privat genutzten Rundfunkempfangsgerätes


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