(Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt - Streitgegenstand einer Untätigkeitsklage - Einbeziehung von späteren Zeiträumen im Wege der Klageerweiterung bei Sachdienlichkeit; Anwendbarkeit des BSHG § 122eheähnliche Gemeinschaft) nicht durch noch anderweitig bestehende Ehe ausgeschlossen