VG Ansbach, Urteil vom 02.07.2008 - AN 11 K 06.02339
Fundstelle
openJur 2012, 93318
  • Rkr:

FortsetzungsfeststellungsklageKlageabweisung, da Nichtrücknahme der Registrierung rechtmäßig war aufgrund Registrierungspflicht


Im Einzelfall zulässige und begründete Verpflichtungsklage auf Feststellung, dass Bestückungsautomat inklusive Transformator als „ortsfestes industrielles Großwerkzeug“ im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 ElektroG einzustufen ist, in der Auslegung, dass das streitgegenständliche Gerät nicht in


Registrierungspflicht nach dem ElektroG; hier: für Hersteller von Natursteinheizungen bejaht;Notwendigkeit der Durchführung eines Vorverfahrens nach Ablehnung eines Antrags auf Rücknahme einer bestandskräftigen Registrierung


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