Vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes auch bezüglich der Haltungsbedingungen
Tierschutzrechtliche Maßnahmen; Wegnahmeanordnung und generelles Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine Gewährleistung angemessener Haltung und ausreichender Versorgung von Tieren