Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Leistung auf "Altschulden"; Rechtsmittel-AZ: 2 D 187/18
Unterhaltszahlungen des Elternteils, bei dem der Berechtigte nicht lebt, stellen nur dann Einkünfte des Berichtigten im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG dar, wenn sie dessen eigenen Unterhaltsanspruch betreffen (im Anschluss an VGH BW, Urteil vom 29.11.2011 – 12 S 2650/10 –, JAmt 2012, 283).(Kei
Rückforderung von UVG-Leistungen
Umfang von Unterhaltsvorschussleistungen
UnterhaltsvorschussrechtUmfang der Unterhaltsleistung; Kindergeld
Einkünfte des Berechtigten; maßgeblich ist tatsächlicher Zufluss