OLG München, Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11
Fundstelle
openJur 2012, 117104
  • Rkr:

a) Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erte ...


Internetrecht IT- und Medienrecht Urheberrecht Zivilrecht
§ 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG; §§ 62 Abs. 1, 62 Abs. 2 Nr. 2, 63 Abs. 3 FamFG

Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des Anschlussinhabers; gewerbliches Ausmaß illegaler Tauschbörsenangebote


Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch bei mehreren Beteiligten einschließlich der als Störer in Anspruch Genommenen; Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß bei Hochladen von Filmausschnitten auf eine Internet-Videoplattform; Beginn der Störerhaftung


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