OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012 - 7 U 194/11
Fundstelle
openJur 2012, 86717
  • Rkr:

Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war von 2006 bis 2012 europarechtswidrig; zur Inkohärenz wegen den Zielen widersprechender Werbepraxis; zur Inkohärenz wegen einer das Monopol konterkarierenden Glücksspielpolitik


Rechtsschutz gegen glücksspielrechtliche Untersagung für die Vergangenheit; Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war von 2006 bis 2012 europarechtswidrig; zur Inkohärenz wegen den Zielen widersprechender Werbepraxis; zur Inkohärenz wegen einer das Monopol konterkarierenden Glücksspielpolitik


Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war von 2006 bis 2012 europarechtswidrig; zur Inkohärenz wegen den Zielen widersprechender Werbepraxis; zur Inkohärenz wegen einer das Monopol konterkarierenden Glücksspielpolitik; zum Nachschieben monopolunabhängiger Ermessenserwägungen


Schadensersatz, Ordnungsverfügung, Annahmestellen für Sportwetten,


Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei gemeinschaftsrechtswidriger Untersagung der Werbung für Sportwetten


Öffentliches Recht Glücksspielrecht Verfassungsrecht Zivilrecht
§ 839 BGB; § 284 StGB; Art. 34 GG; Artt. 43, 49 EGV; § 12 Abs. 1 LottStV2004; § 56 BremPolG
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