Wirksamkeit einer Rückzahlungsverpflichtung für Fortbildungskosten und Vorliegen der hierfür geltenden Voraussetzungen im Einzelfall.
Eine Klausel, mit der Fort- und Ausbildungskosten zurückgefordert werden sollen, genügt nur dann dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, wenn die Zahlungsverpflichtung so weit als möglich aus ...