Erbscheinsverfahren: Erteilung von Urkunden an den Gläubiger bei der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvollstreckung; Prüfung der Gültigkeit eines Verwaltungsaktes mit Titelfunktion
Zur Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer über Feuchtigkeitsschäden im Keller des Hauses aufzuklären