Förderungshöchstdauer, Verlängerung, Behinderung, besonderer Gleichheitssatz, Förderungs- und Kompensationsgebot, begrenzte Verfügbarkeit öffentlicher Mittel
(Besuch eines Deutschintensivkurses durch syrischen Flüchtling; Unterbrechung des Studiums in Syrien und nachfolgender Fortsetzung des Studiums in Ägypten als unabweisbarer Grund im Sinne des § 7 Abs 3 S 3 BAföG)