AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 26.08.1993 - 11 C 314/93
Fundstelle
openJur 2012, 73924
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Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,--DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Gründe

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung von restlichem Schadensersatz in Höhe von 2.147,22 DM aus einem Verkehrsunfall in Anspruch.

Am 1. Februar 1993 kam es in Bad Oeynhausen zu einem Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Fahrzeug vom Fabrikat

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